Sach- und Fachkundeprüfung
Die Sach- und Fachkundeprüfung ist notwendig für Unternehmer im Bereich Personenverkehr oder Güterverkehr. Im Rahmen der Sach- und Fachkundeprüfung werden Unternehmer geprüft auf ihre fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit sowie finanzielle Leistungsfähigkeit. Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Sach- und Fachkundeprüfung. Unser Bildungsangebot bereitet Sie bestens auf die Sach- und Fachkundeprüfung vor.
Warum ist die Sach- und Fachkundeprüfung wichtig?
Die Sach- und Fachkundeprüfung ist wichtig für Unternehmer oder Personen eines Unternehmens, die die Führung der Geschäfte verantworten. Grundsätzlich ist die Sach- und Fachkundeprüfung abzulegen in gewerblichen Unternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Diese Regelung gilt ebenfalls für Unternehmen mit Fahrzeugen der Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen.
Die Sach- und Fachkundeprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Geschäftsgenehmigung. Erst mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen entsprechende Unternehmen ihr Geschäft aufnehmen. Die Sach- und Fachkundeprüfung dient als Eignungsnachweis für die zuständigen Behörden des Personenverkehrs und Güterverkehrs. Grundsätzlich wird die Sach- und Fachkundeprüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft.
Welche Inhalte erwarten Sie?
Im Rahmen unseres Ausbildungsangebots bereiten wir Sie vor auf die Prüfungsanforderungen der Sach- und Fachkundeprüfung. Die Prüfung selbst besteht aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Inhalte der Prüfung unterscheiden sich je nachdem, ob Sie sich auf den Bereich Personenverkehr oder Güterverkehr beschränken möchten. Nachfolgend skizzieren wir Ihnen die Inhalte der entsprechenden Bereiche.
Inhalte der Fachkundeprüfung Personenverkehr
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens im Personenkraftverkehr
- Marktzugang
- Normen und technische Vorschriften
- Straßenverkehrssicherheit
Inhalte der Fachkundeprüfung Güterverkehr
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gewerberecht einschließlich Gefahrgut- und Abfalltransport
- Recht der Beförderung lebender Tiere
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung und Buchführung
- Kalkulation und Beförderungspreise
- Versicherungswesen
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Ladungssicherungsmittel
- Beförderung von gefährlichen Gütern und Abfällen
- Straßenverkehrssicherheit
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Es gibt gewisse Ausnahmen, die den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei immer um Entscheidungen im Einzelfall handelt. Die nachfolgenden Beispiele dienen also nicht als Garantie dafür, dass Sie keine Prüfung ablegen müssen.
Prüfungsfreier Nachweis der fachlichen Eignung im Personenverkehr
In den folgenden Fällen müssen Sie oftmals keine weitere Prüfung vor der IHK ablegen.
- Sie üben seit mindestens zehn Jahren eine leitende Tätigkeit aus in einem Unternehmen des Personenverkehrs. Diese Tätigkeit muss ununterbrochen ausgeübt worden sein und vor dem 4. Dezember 2009 begonnen haben. Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen IHK beantragen, in diesem Fall ist trotzdem ein Fachgespräch vorgesehen.
- Sie haben erfolgreich eine Abschlussprüfung bestanden in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Ausbildung muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. Welche Ausbildungsberufe für den Nachweis qualifizieren, finden Sie hier:
- Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/-in
- Fachwirt/-in für Güterverkehr & Logistik
- Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
- Diplom-Verkehrswissenschaftler/-in
- Bachelor of Arts im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
Prüfungsfreier Nachweis der fachlichen Eignung im Güterverkehr
In den folgenden Fällen müssen Sie oftmals keine weitere Prüfung vor der IHK ablegen.
- Sie üben seit mindestens zehn Jahren eine leitende Tätigkeit aus in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Diese Tätigkeit muss ununterbrochen ausgeübt worden sein und vor dem 04. Dezember 2009 begonnen haben. Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen IHK beantragen, in diesem Fall ist dennoch ein Fachgespräch vorgesehen.
- Sie haben erfolgreich eine Abschlussprüfung bestanden in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Ausbildung muss vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden sein. Welche Ausbildungsberufe für den Nachweis qualifizieren, finden Sie hier:
- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
- Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
- Verkehrsfachwirt/-in
- Fachwirt/-in für Güterverkehr & Logistik
- Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Verkehrswirtschaft und Logistik
- Bachelor of Arts im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
Prüfungstermine und Kontakt
Die Prüfungstermine bei der zuständigen IHK werden nach Bedarf ca. alle acht bis zwölf Wochen festgelegt. Die Prüfungsgebühr der IHK beträgt 200 Euro.
Sie haben noch Fragen zur Sach- und Fachkundeprüfung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir klären gerne mit Ihnen noch offene Fragen und beraten Sie ausführlich zur Sach- und Fachkundeprüfung.