Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auszug aus unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
Anmeldungen
Die Anmeldung zu den Seminaren muss schriftlich erfolgen und ist rechtsverbindlich, bis zur Anmeldebestätigung oder Absage durch die Verkehrsakademie Roffhausen. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte, haftet der Anmeldende für alle Kosten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Erst mit der Anmeldebestätigung, rechtzeitig vor Seminarbeginn, kommt der Vertrag zustande.
Rücktrittsrecht
Bis 14 Tage vor Seminarbeginn möglich. Ansonsten werden 50% der Seminarkosten und 100% der Übernachtungskosten- und/oder Verpflegungskosten berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 3 Tagen vor Lehrgangsbeginn) behalten wir uns vor, 100% der Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Teilnehmer bleibt es überlassen, einen eventuellen Schaden
nachzuweisen. Ein Abbruch der Ausbildung begründet kein Anrecht auf Rückzahlung der Seminarkosten.
Kündigung
Die Verkehrsakademie Roffhausen ist berechtigt, bei mangelnden Leistungen, sowie hohen Fehlzeiten des Teilnehmers das Seminar zu kündigen. Die Verkehrsakademie Roffhausen ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihr bestimmten
Mindestzahl von Seminarteilnehmern den Seminarbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, durch einen Subunternehmer ausbilden zu lassen bzw. das Seminar abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Verkehrsakademie Roffhausen behält sich das Recht des Austausches von Referenten vor.
Haftung
Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Seminarerfolg haftet die Verkehrsakademie Roffhausen nicht. Für private Sachen von Teilnehmern übernimmt die Verkehrsakademie Roffhausen keine Haftung. Ausnahmen sind nur der Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Urheberrecht
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigung und Nachdruck von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben bei der Verkehrsakademie Roffhausen. Eine audio- und/oder –visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Seminare ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminars ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.
Allgemeines
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen durch die Verkehrsakademie Roffhausen in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Er ist informiert und einverstanden, dass die Eingänge Video überwacht werden. Die Hausordnung ist einzuhalten. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Anschluss vom Seminar führen. Die Unterrichtszeiten sind bindend. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlung können zum Anschluss aus dem Seminar führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten. Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Verkehrsakademie Roffhausen.
Gerichtsstand ist Wittmund.