Führerschein für Lkw

Die Führerscheine der Klasse C beinhalten die Erlaubnis zum Führen von Lastkraftwagen unterschiedlicher Gewichtsklassen. Mit der Schlüsselzahl E ist ein Anhänger in der Klasse enthalten.

Klasse C1: Mittelschwere Lkw

Vorbesitz: Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnislasse wird der Vorbesitz der Klasse B gefordert.

Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C1 erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz geführt werden, auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Frühster Ausbildungsbeginn: Die Fahrerlaubnisklasse C1 darf mit 18 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Unterricht:

  • 6 Grundstoffunterrichte à  90 Minuten
  • 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1 oder D sind, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht  auf zwei Unterrichte à 90 Minuten.

Übungsfahrten: Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Ihren individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

Der Gesetzgeber schreibt für die einzelne Klasse C1 folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Beleuchtungsfahrt

Beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug):

Klasse C1

  • 1 Überlandfahrt
  • 1 Autobahnfahrt
  • 0 Beleuchtungsfahrten

Klasse C1E

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 2 Beleuchtungsfahrten

Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor dem 18. Geburtstag

Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag

Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, und nach Vollendung des 45. Lebensjahres müssen alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über einen  Erste- Hilfe- Ausweis
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ärztliches Gutachten

Klasse C1E: Mittelschwere Lkw mit Anhänger

Vorbesitz: Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C1 gefordert.

Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C1E erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, geführt werden. Dabei darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen.

Frühster Ausbildungsbeginn: Die Fahrerlaubnisklasse C1E darf mit 18 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat. Im Falle einer  Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Unterricht: ?

Übungsfahrten: Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Ihren individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 2 Beleuchtungsfahrt

Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

Theoretische Prüfung: Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Praktische Prüfung: ?

Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, und nach Vollendung des 45. Lebensjahres müssen alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über einen  Erste- Hilfe- Ausweis
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ärztliches Gutachten

Klasse C: Schwere Lastkraftwagen

Vorbesitz: Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B gefordert.

Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für die Führerscheinklasse C erfolgreich abgeschlossen, können Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz gefahren werden. Auch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg darf mitgenommen werden. Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t einschließlich eines Anhängers zulässig. Von der Klasse C ausgenommen sind Krafträder. In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse C1 mit eingeschlossen.

Frühster Ausbildungsbeginn: Die Fahrerlaubnisklasse C darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden.

Unterricht:

  • 6 Grundstoffunterrichte à  90 Minuten
  • 10 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 oder D1 sind, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht  auf vier Unterrichte à 90 Minuten. Oder Sie sind bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D, so reduziert sich der klassenspezifische Unterricht  auf zwei Unterrichte à 90 Minuten.

Übungsfahrten: Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Ihren individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrt
  • 3 Beleuchtungsfahrt

Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug) bleibt der Unterricht wie folgt:

  • 6 Grundstoffunterrichte à  90 Minuten und
  • 10 klassenspezifische Unterrichte für die Klasse C, à 90 Minuten
  • 4 klassenspezifische Unterrichte für die Klasse CE, à 90 Minuten

Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug):

Klasse C

Klasse CE

  • 3 Überlandfahrt   
  • 5 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 2 Autobahnfahrt
  • 0 Beleuchtungsfahrt                
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis ist befristet für fünf Jahre danach muss ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Züge dieser Klasse mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis ruht so lange, bis der Eignungsnachweis eingereicht wird.

Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren.

Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über einen  Erste- Hilfe- Ausweis
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ein ärztliches Gutachten

Klasse CE: Schwere Lastkraftkraftwagen mit Anhänger

Vorbesitz: Für die Fahrerlaubnisklasse CE wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C gefordert.

Fahrerlaubnis: Mit dem erfolgreichen Abschluss der Führerscheinklasse CE sind Sie berechtigt, Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750kg zu fahren. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung ist unter 21 Jahren nur bis 7,5 t einschließlich eines Anhängers zulässig. In der Führerscheinklasse CE sind die Klassen BE, C1E und T mit eingeschlossen. Sind Sie bereits berechtigt die Führerscheinklassen D1 oder D zu führen, sind die Klassen D1E oder DE ebenfalls mit eingeschlossen.

Frühster Ausbildungstermin: Die Fahrerlaubnisklasse CE darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung jeweils einen Monat vorher. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden.

Unterricht:

  • 6 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
  • 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.

Übungsfahrten:  Die Anzahl der Übungsfahrstunden hängt von Ihren individuellen Fähigkeiten ab. Hierbei schreibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl vor.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.
Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Züge dieser Klasse mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis ruht so lange, bis der Eignungsnachweis eingereicht wird.

Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güterkraft-und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung machen.

Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

Zur Antragsstellung benötigen wir:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ein ärztliches Gutachten