Führerschein für Auto, begleitetes Fahren und Auto mit Anhänger
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B bist du berechtigt, ein Auto zu fahren. Mit dem Führerschein BF17 darfst du bereits ab 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen Führerscheinbesitzers ein Auto fahren. Die Ergänzungen BE und B96 erlauben zusätzlich das Ziehen eines Anhängers in unterschiedlichen Gewichtsklassen.
Führerschein der Klasse B und BF17
Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für Klasse B erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz gefahren werden. Anhänger dürfen mitgeführt werden wenn, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.
Frühster Ausbildungsbeginn: Klasse B 17,5 Jahre; Klasse BF17 16,5 Jahren
Unterricht:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Übungsfahrten: Die Anzahl der Übungsstunden ist von den individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!
Folgende Sonderfahrten sind verpflichtend:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Theoretische Prüfung: kann 3 Monate vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden.
Praktische Prüfung: kann 1 Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden.
Gültigkeit: Die Gültigkeit des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Zur Antragstellung benötigen wir:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des gültigen Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
Zusätzlich bei der Antragstellung für BF17 benötigen wir:
- die Ausweiskopie der Begleitpersonen
- die Führerscheinkopie der Begleitpersonen
Führerschein der Klasse BE: Pkw mit schwerem Anhänger
Vorbesitz: Die Fahrerlaubnisklasse B ist als Vorbesitz erforderlich. Es ist außerdem möglich den Anhängerführerschein parallel zum Autoführerschein Klasse B zu machen.
Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen darfst Du Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3500 kg betragen. In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.
Frühster Ausbildungsbeginn: Klasse BE 17,5 Jahre; Klasse BE F17 16,5 Jahren
Übungsfahrten: Die Anzahl der Übungsstunden ist von den individuellen Fähigkeiten abhängig.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung: Siehe Klasse B
Praktische Prüfung: Siehe Klasse B
Gültigkeit: Die Gültigkeit des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
Zur Antragstellung für BF17 benötigen wir folgende Unterlagen:
- die Ausweiskopie der Begleitpersonen
- die Führerscheinkopie der Begleitpersonen
Führerschein der Klasse B96: Pkw mit leichtem Anhänger
Fahrerlaubnis: Der Führerschein Klasse B96 berechtigt zum Führen eines Autos mit einem Anhänger einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von bis zu 4250kg. Der Führerschein ist eine Erweiterung der Klasse B und gerade für Caravan-Fans interessant. Denn mit dem Erhalt der Klasse B96 kann fast jeder Caravan gezogen werden. In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.
Frühster Ausbildungsbeginn: Bei der Beantragung muss das 18. Lebensjahr bzw. das 17. Lebensjahr (bei begleitendem Fahren) erreicht sein.
Unterricht:
- 150 Minuten Theorieunterricht
- 210 Minuten Praxisunterricht
- 60 Minuten Realverkehr
Prüfung: Es ist keine theoretische und praktische Prüfung notwendig.
Für die Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausweis
- Passbild (biometrisch)
- Ausbildungsnachweis
Optional kann ein Kurs zur Ladungssicherung für Anhänger gebucht werden.