Führerschein für Busse
Mit den Führerscheinen der Klassen D dürfen Busse unterschiedlicher Gewichtsklassen gefahren werden. Die verschiedenen Bus-Klassen können ab unterschiedlichen Einstiegsaltern begonnen werden.
Führerschein der Klasse D1: Kleinere Busse
Vorbesitz: Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Faherlaubnissklasse B gefordert.
Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse D1 erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg geführt werden.
Frühster Ausbildungsbeginn: Die Fahrerlaubnisklasse D1 darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Unterricht:
- 6 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 10 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C sind, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf vier Unterrichte à 90 Minuten.
Übungsfahrten:
Bei Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 41 Übungsfahrten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 16 Übungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 8 Übungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 6 Übungsfahrten
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 19 Überlandfahrten, 12 Autobahnfahrten, 7 Beleuchtungsfahrten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 4 Beleuchtungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 4 Beleuchtungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 4 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 2 Beleuchtungsfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb von D1 und D1E (Solo / Zug) bleibt die praktische Ausbildung gleich. Zusätzlich wird mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug gefordert.
Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor dem 21. Geburtstag
Praktische Prüfung: frühestens ein Monat vor dem 21. Geburtstag
Gültigkeit: Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- ein biometrisches Passbild
- eine Bescheinigung über einen Erste- Hilfe- Ausweis
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Reaktionstest
- Führungszeugnis
Führerschein der Klasse D1E: Kleinere Busse mit Anhänger
Vorbesitz: Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Klasse D1 gefordert.
Fahrerlaubnis: Die Führerscheinklasse D1E berechtigt zum Führen von Bussen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12 000 kg nicht übersteigt und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird. In der Fahrerlaubnisklasse D1E sind die Klassen BE, sowie C1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist) mit eingeschlossen.
Frühster Ausbildungsbeginn: Die Fahrerlaubnisklasse D1E darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Unterricht: ?
Übungsfahrten: 4 Übungsfahrstunden, min. eine technische Unterweisung
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Beleuchtungsfahrt.
Theoretische Prüfung: Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Praktische Prüfung: ?
Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- ein biometrisches Passbild
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Reaktionstest
- Führungszeugnis
Führerschein der Klasse D: Busse
Vorbesitz: Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B gefordert.
Fahrerlaubnis: Nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen Sie Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg fahren.
Frühster Ausbildungsbeginn: Die Fahrerlaubnisklasse D darf grundsätzlich mit dem 24. Lebensjahr erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 24. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vorher abgelegt werden. Es gibt aber Ausnahmen, die einen Erwerb auch vorher erlauben.
Unterricht:
Beim Vorbesitz Klasse B:
- 6 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 18 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Beim Vorbesitz Klasse C und D1:
- 6 Grundunterrichte á 90 Minuten und
- 8 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten
Beim Vorbesitz Klasse C1:
- 6 Grundunterrichte á 90 Minuten und
- 12 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten
Übungsfahrten:
Bei Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 45 Übungsfahrten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 33 Übungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 14 Übungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 7 Übungsfahrten
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Beleuchtungsfahrten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 12 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 5 Beleuchtungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre: 16 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 6 Beleuchtungsfahrten
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb von D1 und D1E (Solo / Zug) bleibt die praktische Ausbildung gleich. Zusätzlich wird mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug gefordert.
Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor dem 24. Geburtstag
Praktische Prüfung: frühestens ein Monat vor dem 24. Geburtstag
Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güter- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlich Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE erforderlich ist, müssen regelmäßig, alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolviert werden. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- ein biometrisches Passbild
- eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Ausweis
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Reaktionstest
- Führungszeugnis
Führerschein der Klasse DE: Busse mit Anhänger
Vorbesitz: Zum Erwerb dieser Klasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse D gefordert.
Fahrerlaubnis: Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse DE erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen.
Frühster Ausbildungstermin: Die Fahrerlaubnisklasse DE darf grundsätzlich mit 24 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Ist die Fahrerlaubnis Klasse CE im Vorbesitzt so erhält man automatisch die Klasse DE nach dem Erwerb der Klasse D.
Unterricht: ?, mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.
Übungsfahrten: 4 Grundausbildungsfahrten
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Beleuchtungsfahrt
Theoretische Prüfung: Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Praktische Prüfung: ?
Gültigkeit: Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Berufskraftfahrer die gewerblich Kraftfahrzeuge über 3,5 t nutzen, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung zu den Themen „Sicherheit und Wirtschaftlichkeit“ absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein durch die Verwaltungsbehörde einzutragen.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- ein biometrisches Passbild
- eine Bescheinigung über einen Erste- Hilfe- Ausweis
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ärztliches Gutachten