Kraftverkehrsmeister

Sie möchten Verantwortung im Beruf übernehmen? Dann werden Sie Kraftverkehrsmeister! Als Kraftverkehrsmeister übernehmen Sie eine Führungsposition in Betrieben mit größerem Fuhrpark. Wie die Tätigkeit des Kraftverkehrsmeisters aussieht, wie Sie Kraftverkehrsmeister werden und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, das erfahren Sie hier.

Was machen Kraftverkehrsmeister?

Kraftverkehrsmeister sind Führungskräfte. Sie sind Innovationskräfte, die maßgeblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens beitragen. Kraftverkehrsmeister arbeiten eigenverantwortlich und übernehmen dabei verantwortungsvolle Tätigkeiten. Nachfolgend haben wir typische Aufgaben eines Kraftverkehrsmeisters aufgeführt.

  • Koordination von Betriebsabläufen, z.B. Beschaffung und Erhalt des Fuhrparks, Überwachung des Betriebs, Qualitätsmanagement etc.
  • Koordination von Mitarbeitern, z.B. Erstellung von Fahrplänen, Zuweisung von Fahraufträgen, Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten, Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften etc.
  • Planung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung von Azubis
  • Wirtschaftliche Kontrollfunktion, z.B. Überwachung der betrieblichen Kostenentwicklung, Erstellung und Auswertung von Betriebsabrechnungen etc.
  • Fachliche Beratung der Geschäftsleitung

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Damit Sie die Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister aufnehmen können, müssen Sie im Vorfeld gewisse Voraussetzungen erfüllen. Um welche es sich dabei handelt, haben wir nachfolgend für Sie skizziert.

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer inklusive mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung

ODER

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf inklusive mindestens dreijähriger, einschlägiger Berufspraxis

ODER

  • Eine mindestens sechsjährige, einschlägige Berufspraxis als Kraftfahrer oder eine Bescheinigung über eine berufsnahe Verwendung in der Bundeswehr (Formblatt BM15)

Bei Fragen rund um die Zugangsvoraussetzungen können Sie uns kontaktieren, wir beraten Sie diesbezüglich gerne.

Welche Inhalte erwarten angehende Kraftverkehrsmeister?

Im Rahmen der Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister absolvieren Teilnehmer ca. 1200 Unterrichtsstunden. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den Empfehlungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. Am Ende der Ausbildung werden die Teilnehmer von der zuständigen Industrie- und Handelskammer geprüft. Welche Inhalte geprüft werden und auf welche Inhalte letztlich vorbereitet wird, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

  • Fachrichtungsübergreifender Teil (340 Stunden)
    Grundlagen kostenbewusstes Handeln, Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln, Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
  • Fachrichtungsspezifischer Teil (720 Stunden)
    Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen der Fachrichtung Kraftverkehr, Rechtsvorschriften im Straßenverkehr, Verkehrsbetrieb, Verkehrsbetriebstechnik, Verkehrssicherheit
  • Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (120 Stunden)
    Berufs- und arbeitspädagogische Maßnahmen, Ausbilderprüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Finanzierung und Förderung

Es gibt Möglichkeiten, die Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister zu finanzieren oder zu fördern. Somit wird gewährleistet, dass jeder Bildungsinteressent auch die Chance bekommt, sich langfristig (wieder) in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Drei gängige Möglichkeiten möchten wir Ihnen an dieser Stelle vorstellen.

Finanzierung über Mittel der Deutschen Ausgleichsbank

Die Bundesregierung finanziert berufliche Weiterbildungen über die sogenannte Deutsche Ausgleichsbank. Hier werden Lehrgangsgebühren inklusive aller anfallenden Nebenkosten sowie Kosten für den Lebensunterhalt finanziert. Genauere Informationen diesbezüglich erhalten Sie von Ihrer Hausbank. Alternativ beraten wir Sie gerne zur Finanzierung über die Deutsche Ausgleichsbank.

Förderung nach Arbeitsförderungsgesetz

Unsere Lehrgänge sind von offizieller Stelle anerkannt. Daher sind diese gemäß Arbeitsförderungsgesetz (AFG) förderungsfähig. Wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen können, werden die Kosten der Ausbildung übernommen. Ob Sie für eine Förderung gemäß AFG in Frage kommen, erfahren Sie von Ihrem Jobcenter. Alternativ können wir Sie auch über Voraussetzungen und Förderungsmöglichkeiten beraten

Förderung nach Soldatenversorgungsgesetz

Sie sind (noch) Soldat und streben eine zivile Ausbildung an? Auch hier können Sie gemäß Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gefördert werden. Ähnlich wie beim Arbeitsförderungsgesetz werden hier die Kosten der Ausbildung übernommen. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie für diese Förderung in Frage kommen, beraten wir Sie gerne ausführlich und persönlich dazu.

Kontakt

Sie wollen Kraftverkehrsmeister werden? Oder Sie haben noch offene Fragen, etwa zu Ausbildungsinhalten oder zu Fördermöglichkeiten? Zögern Sie nicht und nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir besprechen mit Ihnen noch offene Fragen und räumen jegliche Zweifel aus dem Weg.