Führerschein für Roller und Motorrad
Die Führerschein Klasse A beinhaltet alle zweirädrigen Fahrzeuge von Rollern über leistungsbeschränkte Motorräder bis hin zu leistungsunbeschränkten Krafträdern. Die unterschiedlichen Führerscheine dieser Klasse schreiben verschiedene Mindestalter vor.
Klasse Mofa: Mofa 25 Prüfbescheinigung
Für das Fahren eines Mofas wird statt eines klassischen Führerscheins eine Prüfbescheinigung benötigt. Der Erwerb ist ab 15 Jahren möglich. Bei der theoretischen Prüfung, an welcher frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag teilgenommen werden kann, werden 20 Fragen gestellt, welche mit maximal 7 Fehlern beantwortet werden müssen. Eine praktische Prüfung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Mit der Prüfbescheinigung dürfen einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis max. 25 km/h und 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig) gefahren werden. Auch zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 25 km/h und 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig) schließt der Mofa-Führerschein mit ein. Die Mitnahme einer zweiten Person ist nur gestattet, wenn das Merkmal „Zweisitzig“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges eingetragen ist.
Es müssen besucht werden:
- 6 x 90 Minuten theoretische Ausbildung
- 90 Minuten praktische Übungen (Übungsplatz, Straßenverkehr / Kurven, Gefahrenbremsung, Ampel…)
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
Klasse AM: Kleinkrafträder
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM darf man mit 14,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Elektromotor mit max. 4 kW Nenndauerleistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³. Außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von den individuellen Fähigkeiten. Ebenso schreibt der Gesetzgeber keine Sonderfahrten vor.
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
Klasse A1: Leichtkrafträder
Dieser „kleine“ Motorradführerschein darf im Alter von 15,5 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. Der Führerschein wird zunächst zwei Jahre auf Probe erteilt. Ist die Ausbildung für Klasse A1 erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW gefahren werden. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen, außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM mit eingeschlossen.
Klasse A2: Leistungsbeschränkte Krafträder
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 darf man mit 17,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Ist die Ausbildung für Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen „mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen. Der Führerschein wird zunächst für zwei Jahre auf Probe vergeben.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als zwei Jahre sind keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten notwendig. Es müssen je nach den Fahrfähigkeiten Übungsstunden gefahren werden und eine 40 Min. Prüfungsfahrt absolviert werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.
Klasse A: Leistungsunbeschränkte Krafträder
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A darf man mit 23,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Wer bereits mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, kann die Ausbildung schon mit 19,5 Jahren beginnen. Ist die Ausbildung für Klasse A erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW. Der Führerschein wird zunächst für zwei Jahre auf Probe ausgestellt.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A2/A1, weniger als 2 Jahre, bist schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten absolviert werden. Es müssen je nach Fahrfähigkeiten Übungsstunden und eine praktische Prüfung von 40 Minuten absoviert werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.
Klasse B196: Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B (kein Inhaber der Klasse A1). Sie setzt ein Mindestalter von 25 Jahren und einen mindestens 5-jährigen Besitz des Führerscheins Klasse B voraus. Die Grundausbildung wird nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung durchgeführt, Sonderfahrten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung ist erforderlich.
Nachdem an der Ausbildung teilgenommen wurde, wird eine Bescheinigung von der Fahrschule ausgestellt, welche nach 12 Monaten abläuft. Innerhalb dieser Zeit muss der Eintrag beim Landratsamt erfolgen. Anschließend ist der Führerschein unbefristet gültig und berechtigt dazu, Krafträder bis zu 125 ccm (Automatik oder Gangschaltung) auch mit Beiwagen zu fahren.
Es müssen besucht werden:
- 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Theorie-Unterricht
- Mindestens 5 x 90 Minuten Fahren
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Lichtbild
- Nachweis von der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung
Wichtige Information:
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands. Ein Aufstieg zu Klasse A 2 oder eine verkürzte Ausbildung zur Klasse A ist nicht möglich.