Führerschein für Roller und Motorrad
Die Führerschein Klasse A beinhaltet alle zweirädrigen Fahrzeuge von Rollern über leistungsbeschränkte Motorräder bis hin zu leistungsunbeschränkten Krafträdern. Die unterschiedlichen Führerscheine dieser Klasse schreiben verschiedene Mindestalter vor.
Klasse AM: Kleinkrafträder
Die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM darf man mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Elektromotor mit max. 4kW Nenndauerleistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³. Außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von den individuellen Fähigkeiten. Ebenso schreibt der Gesetzgeber keine Sonderfahrten vor.
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
Klasse A1: Leichtkrafträder
Dieser „kleine“ Motorradführerschein darf im Alter von 15 1/2 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. Der Führerschein wird zunächst zwei Jahre auf Probe erteilt. Ist die Ausbildung für Klasse A1 erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW gefahren werden. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen, außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM mit eingeschlossen.
Klasse A2: Leistungsbeschränkte Krafträder
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 darf man mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Ist die Ausbildung für Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen „mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen. Der Führerschein wird zunächst für zwei Jahre auf Probe vergeben.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als zwei Jahre sind keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten notwendig. Es müssen je nach den Fahrfähigkeiten Übungsstunden gefahren werden und eine 40 Min. Prüfungsfahrt absolviert werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.
Klasse A: Leistungsunbeschränkte Krafträder
Mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A darf man mit 23,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Wer bereits mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, kann die Ausbildung schon mit 19,5 Jahren beginnen. Ist die Ausbildung für Klasse A erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW. Der Führerschein wird zunächst für zwei Jahre auf Probe ausgestellt.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A2/A1, weniger als 2 Jahre, bist schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Beleuchtungsfahrt
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten absolviert werden. Es müssen je nach Fahrfähigkeiten Übungsstunden und eine praktische Prüfung von 40 Minuten absoviert werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU)
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine SMU Bescheinigung
In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.
Führerschein für das Mofa
Bereits ab 15 Jahren ist es in Deutschland erlaubt ein Mofa zu fahren. Weitesgehend wurden die ursprünglich motorisierten Fahrräder von gedrosselten Rollern verdrängt.
Fahrerlaubnis: Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt; besondere Sitze für Kinder unter sieben Jahre dürfen jedoch angebracht sein.
Frühster Ausbildungsbeginn: Du darfst mit der Ausbildung zur Mofa Prüfbescheinigung mit 14 1/2 Jahre beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag abgelegt werden.
Unterricht: Thema M1 bis M6 (sind bei uns nach Absprache vereinbar!)
Übungsfahrten: Eine praktische Ausbildung von 90 Minuten.
Prüfung: Eine praktische Prüfung ist bei dieser Ausbildung nicht erforderlich.
Zur Antragstellung benötigen wir lediglich noch ein Passbild.